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   VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514   

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VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514 (https://dejure.org/2024,2483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2024 - 21 ZB 22.514 (https://dejure.org/2024,2483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 21 ZB 22.514 (https://dejure.org/2024,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 § 102a § 86 Abs. 1 und 2; WO § 19 Abs. 2 S. 2
    Berufsrecht der Ärzte, Facharztanerkennung (Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen, Union), mündliche Prüfung nicht bestanden, keine Zulassungsgründe (Verfahrensmangel, ernstliche Zweifel), mündliche Verhandlung als Videokonferenz (kein ...

  • rewis.io

    Berufsrecht der Ärzte, Facharztanerkennung (Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen, Union), mündliche Prüfung nicht bestanden, keine Zulassungsgründe (Verfahrensmangel, ernstliche Zweifel), mündliche Verhandlung als Videokonferenz (kein ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verletzt die Ablehnung eines Beweisantrags nur dann das rechtliche Gehör, wenn sie im Prozessrecht (objektiv) "keine Stütze" mehr findet (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 - juris Rn. 15; B.v. 18.1.2011 - 1 BvR 2441/10 - juris Rn. 11; BVerwG, B. v. 24.3.2000 - 9 B 530.99 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2019 - 1 B 43.19 juris Rn. 55; B.v. 2.7.1998 - 11 B 30.97 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verletzt die Ablehnung eines Beweisantrags nur dann das rechtliche Gehör, wenn sie im Prozessrecht (objektiv) "keine Stütze" mehr findet (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 - juris Rn. 15; B.v. 18.1.2011 - 1 BvR 2441/10 - juris Rn. 11; BVerwG, B. v. 24.3.2000 - 9 B 530.99 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Hierbei gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass der Betroffene zuvor alles ihm Mögliche und Zumutbare zur Gehörsverschaffung unternommen haben muss (BVerwG, B.v. 7.4.2020 - 5 B 30.19 D - juris Rn. 32; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 102a Rn. 10).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2019 - 1 B 43.19 juris Rn. 55; B.v. 2.7.1998 - 11 B 30.97 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Die prozessrechtliche Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (st.Rspr, BVerwG, U. v. 25.3.1987 - 6 C 10.84 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verletzt die Ablehnung eines Beweisantrags nur dann das rechtliche Gehör, wenn sie im Prozessrecht (objektiv) "keine Stütze" mehr findet (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 - juris Rn. 15; B.v. 18.1.2011 - 1 BvR 2441/10 - juris Rn. 11; BVerwG, B. v. 24.3.2000 - 9 B 530.99 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514
    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, weshalb sich dem Verwaltungsgericht auf Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 6.9.2017 - 2 B 2.17 - juris Rn. 14 f.).
  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

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